Hygienekonzept
Hygienekonzept für Outdoor-Veranstaltungen des NABU Bad Nauheim
- Während der Corona-Pandemie sind die geltenden Verordnungen und Vorgaben einzuhalten.
- Im Vorfeld der Veranstaltung werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen auf die geltenden Hygieneregeln und auf mitzubringende Materialien hingewiesen.
Zu Beginn der Veranstaltung erfolgt noch einmal der Hinweis auf die geltenden Hygieneregeln, insbesondere den Mindestabstand, die Händehygiene und die Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung bei Unterschreiten des Mindestabstandes. - Die Veranstaltungen finden mit Theorie- und Praxisteil ganztägig draußen statt.
- Während der Veranstaltung ist vom Eintreffen bis zum Verlassen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, ausgenommen Personen des eigenen Hausstandes.
An Haltepunkten, bei Begrüßung/Verabschiedung und Pausen sollte ein großer (Halb-)kreis unter Beachtung der Abstandsregeln gebildet werden.
In der Bewegung ist ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Persoenen einzuhalten.
Ist eine Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich, so ist eine geeignete Mund-Nasenbedeckung zu tragen. - Personen, die aus gesundheitlichen Gründen per Attest von der Maskenpflicht befreit sind, sind wegen der Gefahr für die anderen Teilnehmer von einer Veranstaltungsteilnahme ausgeschlossen.
- Erkennbar erkrankte Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit z.B. starken Erkältungs-oder Fiebersymptomen dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen bzw. werden von der Veranstaltung kurzfristig ausgeschlossen.
- Beim Husten oder Niesen ist ein größtmöglicher Abstand zu anderen einzuhalten und in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, zu niesen oder zu husten.
- Es dürfen keine Gegenstände, z.B. Anschauungsmaterialien oder Werkzeuge, von Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden. Diese sind bei Bedarf von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen mitzubringen.
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen erfasst, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, für die Dauer von vier Wochen für die zuständigen Behörden vorgehalten und bei bestätigter Infektion mindestens einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers diesen übermittelt und nach Ablauf der Frist datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet.
- Gefährdet ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin durch verantwortungsloses, riskantes Verhalten sich selbst oder andere und beendet diese Vorgehensweise nach Aufforderung durch den Veranstalter nicht, dann wird sie/er von der Veranstaltung ausgeschlossen. Sollte diese Entscheidung nicht akzeptiert werden, wird während der Covid-19-Pandemie aus sicherheitstechnischen Gründen die Veranstaltung abgebrochen.